Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Mit der Schulstrukturreform wurden in Rheinland-Pfalz die Hauptschulen

abgeschafft. Gleichzeitig wurde eine neue Schulform geschaffen – die „Realschule plus“.

Ein Problem:

Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus werden nach der Besoldungsstufe A 13 bezahlt – ihre Kolleginnen und Kollegen mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-und Hauptschulen hingegen nach A 12. Beide verrichten allerdings die gleiche Arbeit. Nach einer mit Erfolg absolvierten Prüfung („Wechselprüfung II“) können diese Lehrkräfte ebenfalls nach A 13 besoldet werden. In Rheinland-Pfalz haben derzeit etwa 600 Lehrerinnen und Lehrer diese Voraussetzungen erfüllt – im Entwurf des Landeshaushalts 2017/2018 waren aber nur 300 Stellen für diese Höhergruppierung vorgesehen.

 

In den Haushaltsberatungen setzte ich mich dafür ein, dass alle Lehrkräfte, die die Wechselprüfung II abgelegt haben, ohne Verzögerung in den Genuss der Höher-gruppierung kommen – was auch Auswirkungen auf ihre Altersversorgung (Pension) hat. Meine Bemühungen waren erfolgreich – und an den Realschulen plus gilt jetzt das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.