Unter der griffigen Prämisse „Kurze Beine, kurze Wege“ wird gerne das Konzept für ein wohnortnahes Grundschulangebot in Flächenländern wie Rheinland-Pfalz beschrieben. Doch ein solches Konzept kann angesichts sinkender Schülerzahlen an Grenzen stoßen. Das rheinland-pfälzische Schulgesetzt fordert nämlich in § 13, dass Grundschulen in jeder Klassenstufe mindestens eine Klasse umfassen müssen. Das können längst nicht alle Grundschulen in unserem Bundesland gewährleisten.
So auch die Grundschule an den Rheinwiesen in Bingen-Gaulsheim, die derzeit von lediglich 29 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Diese werden in zwei Kombi-Klassen (Klassenstufe 1 + 2 sowie Klassenstufe 3 + 4) unterrichtet.
Damit ist man weit von den Vorgaben des Schulgesetzes entfernt. Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs an einem solchen Standort ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer detaillierten Begründung. Ob ein solcher „besonderer Fall“ im Sinne des Schulgesetzes vorliegt, muss vom Schulträger gegenüber der Schulbehörde (ADD) plausibel dargelegt werden. Zur Prüfung der Argumentation des Schulträgers dienen „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“, die gestern in ihrer endgültigen Fassung von Bildungsministerin Dr. Hubig vorgestellt wurden. Insgesamt 41 Grundschulen – so auch die in Bingen-Gaulsheim – stehen dann auf dem Prüfstand. Prüfkriterien sind dabei u. a. die in den nächsten Jahren zu erwartenden Schülerzahlen sowie der bauliche Zustand der Schule.
Bereits am 13. März hatte ich mir zusammen mit dem Binger FDP-Stadtratsmitglied Peter Eich bei einem Vor-Ort-Besuch einen persönlichen Eindruck von den Gegebenheiten verschafft. In einem offenen Gespräch mit der Schulleitung konnten gerade diese wichtigen Prüfkriterien erörtert werden. Der Binger Stadtrat hatte in einer Resolution klar den Willen zum Erhalt der Grundschule in Bingen-Gaulsheim zum Ausdruck gebracht. Im Vorfeld dieser Resolution drohte die Problematik allerdings zum Gegenstand des Wahlkampfs von SPD-Landratskandidat Barbaro zu werden. So war am 22. Februar in der Allgemeinen Zeitung Bingen ein Artikel über seinen Besuch zusammen mit Binger SPD-Politikern vor Ort erschienen. Die Überschrift „Standort Gaulsheim gesichert“ entspricht allerdings nicht den Tatsachen – denn noch hat das Prüfverfahren nicht einmal begonnen. Auch im Wahlkampf sollte man Wunsch und Wirklichkeit nicht verwechseln.