An einem Tag wie diesem – bei bestem Wetter – hat das Eifeldörfchen Weiler schon etwas Beschauliches. Doch die dörfliche Idylle war nicht der Grund meines Besuches. Es ging vielmehr um die Frage nach dem Fortbestand der örtlichen Grundschule.
Das rheinland-pfälzische Schulgesetzt fordert nämlich in § 13, dass Grundschulen in jeder Klassenstufe mindestens eine Klasse umfassen müssen. Das können längst nicht alle Grundschulen in unserem Bundesland gewährleisten. Auch in Weiler besuchen derzeit nur 37 Kinder die Grundschule. Damit ist man weit von den Vorgaben des Schulgesetzes entfernt. Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs an einem solchen Standort ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer detaillierten Begründung. Ob ein solcher „besonderer Fall“ im Sinne des Schulgesetzes vorliegt, muss vom Schulträger gegenüber der Schulbehörde (ADD) plausibel dargelegt werden. Zur Prüfung der Argumentation des Schulträgers dienen „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“, die jüngst in ihrer endgültigen Fassung von Bildungsministerin Dr. Hubig vorgestellt wurden. Insgesamt 41 Grundschulen stehen auf dem Prüfstand. Prüfkriterien sind dabei u. a. die in den nächsten Jahren zu erwartenden Schülerzahlen sowie der bauliche Zustand der Schule.
In den letzten Wochen habe ich mir einige der zur Prüfung anstehenden Schulstandorte anschauen können – und habe dabei sehr unterschiedliche Eindrücke gewonnen. Im Fall der Grundschule in Weiler waren diese Eindrücke überaus positiv. Dass Schulleitung, Eltern und Ortspolitiker einen Fortbestand „ihrer“ Schule befürworten, ist dabei nichts Außergewöhnliches. Außergewöhnlich ist da schon eher, dass die Schülerinnen und Schüler in zwei quasi benachbarten Gebäuden unterrichtet werden. Dass aber in einem Ort mit lediglich ein paar Hundert Einwohnern vor wenigen Jahren 240.000 € in die Hand genommen wurden um eines der beiden Gebäude - ein ehemaliges Forsthaus – für schulische Zwecke „auf Vordermann zu bringen“, beweist, dass es die Ortspolitiker ernst meinen. Die mit der Investition geschaffene neue Heizungsanlage und die neuen Toiletten sind ein klares Bekenntnis zur Zukunft des Schulstandorts. In kürzester Entfernung zu den beiden Schulgebäuden befinden sich ein Sportplatz und eine Sporthalle, die von der Grundschule genutzt werden können.
Aber auch die Gestaltung des schulischen Alltags zeigt, dass Not erfinderisch macht. So werden die Schülerinnen und Schüler nicht – wie an anderen „Zwergschulen“ – bloß in Kombiklassen (1. + 2. Klasse, 3. + 4. Klasse) unterrichtet – nein man realisiert sogar einen differenzierten Unterricht in Lerngruppen.
Meine positiven Eindrücke habe ich in einem Besuchsprotokoll zusammengefasst, das ich an Ministerin Dr. Hubig weitergeleitet habe. Wenn dann auch noch der Schulträger einen Antrag mit überzeugenden Begründungen vorlegt, dann glaube ich, dass hier auch künftig wissbegierige Kinder in „ihre“ Schulgebäude strömen werden.