Am 13. Dezember 2006 wurde von den Vereinten Nationen die UN-Behinderten-rechtskonvention (CRPD) verabschiedet. Sie fordert die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 24 dieser Konvention befasst sich explizit mit Bildung als Bereich gesellschaftlichen Lebens.
Bereits als Lehrerin und später als Schulleiterin war ich ganz direkt mit der Praxis der Umsetzung dieser Konvention im schulischen Alltag konfrontiert. Die konkreten Fälle – eine Schülerin, die im Rollstuhl saß, oder ein stark sehbehinderter Schüler – waren vergleichsweise einfach zu lösen. Die betroffenen Jugendlichen waren in die Gemeinschaft integriert.
Als Bildungspolitikerin muss ich mich aber mit dem gesamten Spektrum denkbarer Umsetzungen von Artikel 24 der CRPD auseinandersetzen. Die Frage, mit welcher Schulform man den Belangen behinderter Menschen am besten gerecht werden kann, wird immer wieder kontrovers diskutiert. So auch bei meinem heutigen Gespräch mit Vertretern des Vereins „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“. Sie sprachen sich gegen die bisherige Praxis des parallelen Angebots von Förderschule und Regelschule aus. Hier vertrete ich einen anderen Standpunkt – und der Erhalt von Förderschulen ist auch Bestandteil des FDP-Programms zur Landtagswahl.