Eltern, die ein Kind erwarten, wissen meist schon anhand eines Ultraschallbildes, ob es ein Junge oder ein Mädchen wird. Entsprechend wird die Babykleidung in blau oder rosa angeschafft. Doch ist es wirklich so einfach? Gibt es nur „männlich“ oder „weiblich“?
Was ist mit den Neugeborenen, deren Körper Merkmale beider Geschlechter aufweist? Gewiss – ihre Zahl ist nicht groß. Aber je älter sie werden, desto mehr werden sie sich der Probleme ihrer Intersexualität bewusst. Im Alltagsleben wird ihnen ihre „Andersartigkeit“ schon an Kleinigkeiten vor Augen geführt. Wo sollen sie bei der Beantwortung eines Fragebogens ihr Kreuz machen – bei „männlich“ oder „weiblich“?
Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht zumindest für die Eintragung ins Geburtenregister den Weg frei gemacht für eine alternative dritte Angabe.
Doch damit wurde möglicherweise eine Lawine losgetreten, deren Kraft momentan nur schwer abzuschätzen ist. Ich will das an einem einfachen Beispiel zeigen:
Wird es zukünftig in Deutschland im öffentlichen Bereich ausreichen, wenn die Einrichtung von Toiletten dem bisher bekannten Schema folgt?
Oder müssen wir uns an etwas gewöhnen, was manche von uns schon im Urlaub erlebt haben – nämlich Toiletten, die nicht nach Geschlechtern getrennt sind?
Egal – für die Betroffenen bedeutet das Karlsruher Urteil einen wichtigen ersten Schritt weg von einem gesellschaftlichen Außenseiter-Dasein. Und das begrüße ich als Liberale auf jeden Fall!