Die Bezeichnungen sind unterschiedlich: Sozialkunde (SK) oder Gesellschaftslehre (GL). Die Zielsetzung des Fachs sollte aber die gleiche sein: Schülerinnen und Schüler mit den Mechanismen vertraut machen, nach denen unsere Gesellschaft funktioniert. Nur so werden sie in die Lage versetzt, eine aktive und selbstbestimmte Rolle in dieser Gesellschaft zu spielen. Und genau davon lebt die Demokratie. Schule muss dabei – unabhängig von der jeweiligen Schulform – ein Mindestmaß an Faktenwissen über die politischen Organe vermitteln – also auch über den Landtag Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage habe ich nun die Landesregierung um Auskunft darüber gebeten, in welchem Umfang dieses Wissen in den Schulen im Land vermittelt wird. Konkret möchte ich zum Beispiel wissen,
a) wieviele Unterrichtsstunden für die Beschäftigung mit dem Landtag Rheinland-Pfalz in den Lehrplänen vorgesehen sind,
b) welche inhaltlichen Aspekte des Themas „Landtag Rheinland-Pfalz“ in diesen Lehrplänen angesprochen werden und
c) wie die für den Unterricht an den Schulen in Rheinland-Pfalz zugelassenen Lehrbücher dieses Thema berücksichtigen.
Dass es – nicht nur für Schülerinnen und Schüler – vielfältige Möglichkeiten gibt, mehr über die Arbeit des Landtags zu erfahren, darf ich als Abgeordnete guten Gewissens behaupten. Das Angebot ist vielfältig. Das bestätigen auch die Besuchergruppen, die einmal eine Plenarsitzung „live“ erlebten und anschließend mit den Abgeordneten in entspannter Atmosphäre sprechen konnten.
Zur Anfrage: 17/5264 - Der Landtag als Unterrichtsgegenstand