Notenbuch und Lehrerkalender waren gestern – heute sieht die Grundausstattung des Lehrpersonals zum Umgang mit schulischen Daten so aus:
Leider wird diese Grundausstattung den Lehrerinnen und Lehrern vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt – auch nicht in Rheinland-Pfalz. Folglich müssen privat angeschaffte Geräte für dienstliche Zwecke genutzt werden. Längst haben sich die Pädagogen an diesen Umstand gewöhnt. Doch das Arbeiten mit personenbezogenen Daten – zum Beispiel Noten – ruft die Datenschützer auf den Plan.
In der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags wurden die daraus resultierenden Probleme noch einmal klar angesprochen. Lehrerinnen und Lehrer dürfen ihre private Datenverarbeitung nur für schulische Zwecke einsetzen, wenn sie eine entsprechende Datenschutzerklärung unterschreiben. Diese gestattet unter anderem den Beauftragten ihrer vorgesetzten Dienststellen den Zugriff auf die betreffenden privaten Geräte der Lehrerinnen und Lehrer.
Nicht nur ich frage mich, ob dieser Eingriff in die Privatsphäre der Lehrerschaft nicht zu weit geht …