In seiner Plenarsitzung am 23. Mai 2018 debattierte der Landtag von Rheinland-Pfalz über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur öffentlichen Information und Aufklärung über die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit ungeborener Kinder. Frau Lerch sprach sich für die Koalitionsfraktionen gegen den Entwurf aus. Die aktuelle Gesetzesgrundlage sei ausreichend und bedürfe keiner weiteren Ausgestaltung durch ein Landesgesetz. Das Bundesgesetz formuliere an die entsprechenden Institutionen bereits einen ausreichenden Aufgabenkatalog. Entgegen dem Entwurf der AfD-Fraktion solle weniger auf breite Werbekampagnen und mehr auf individuelle Beratungen gesetzt werden.