Am 22. Juni 2018 sprach Frau Helga Lerch im Landtag über einen Antrag der AfD-Fraktion. Dieser sah vor, dass in den Schulen die Wiederholung einer Klausur erst dann möglich wird, wenn 50% der Lerngruppe ein "ausreichendes" Ergebnis erzielen. Bislang liegt die Grenze nach §53 V SchulO RLP bei einem Drittel der Schüler einer Klasse. Frau Lerch spricht sich gegen die Erhöhung dieser Messlatte aus, da damit die Chance verringert wird, dass Schüler eine zweite Chance erhalten, um ihre Ergebnisse und damit ihre Leistungen zu verbessern.