Ein Blick in die Runde der Parteimitglieder, die zur heutigen Aufstellung der FDP-Liste zur Kreistagswahl (26. Mai 2019) erschienen waren, zeigte das Problem: Frauen sind im kommunalpolitischen Alltag unterrepräsentiert. Wie kann man hier gegensteuern?
Schnell wird da eine „Frauenquote“ als Allheilmittel angepriesen. Durch den Beschluss des brandenburgischen Landtags („Paritätsgesetz“) ist eine erneute Diskussion über eine solche Quote entbrannt.
In Rheinland-Pfalz sieht das Kommunalwahlgesetz eine stärkere Präsenz von Frauen in den Kommunalparlamenten ebenfalls als erstrebenswert an – aber ohne den Zwang zu einer Quote. In § 15 Abs. 4 heißt es „Frauen und Männer sollen gleichmäßig in Vertretungskörperschaften repräsentiert sein …“. Mit einer solchen Zielvorgabe kann ich als Frau gut leben – nicht aber mit einer per Gesetz verordneten Quote!