Am 01.02.2018 wurde in Deutschland die Istanbul-Konvention in geltendes Recht überführt. Grundlage ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – ein völkerrechtlich verbindliches Instrument für den gesamten europäischen Raum.
In Art. 22 dieser Konvention ist festgeschrieben, dass es für alle von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen Hilfseinrichtungen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind.
Der Frauennotruf Mainz ist eine solche Einrichtung, die auch vom Landkreis Mainz-Bingen unterstützt wird. Mit Frau Eva Jochmann führte ich heute ein Gespräch über ihre Arbeit. Natürlich waren wir uns darüber einig, dass der persönliche Kontakt zwischen ihr und den Hilfesuchenden im Vier-Augen-Gespräch das Beste wäre. Doch scheuen viele Betroffene diesen Schritt. Die anonyme Kontaktaufnahme per Telefon ist dagegen mit einer niedrigeren Hemmschwelle verbunden. Eine Beratung und Hilfestellung wird auch auf diesem Weg gegeben.
Die „MeToo“-Debatte hat einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass Frauen und Mädchen auch in unserem Land – unabhängig vom Kulturkreis, aus dem sie stammen – nicht nur Opfer körperlicher Gewaltanwendung oder sexueller Übergriffe werden können. Das ehrenamtliche Team des Frauennotrufs kennt auch die seelischen Verletzungen der Betroffenen, die um Hilfe suchen.