Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Diskussion, zu der der BBK (Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler) Rheinland-Pfalz heute ins Landesmuseum in Mainz eingeladen hatte. Als kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion nahm ich an dem spannenden Diskurs teil.
Im Grundgesetz ist die Freiheit der Kunst verankert. Doch in der öffentlichen Debatte werden der Kunst gerne gesellschaftliche Aufgaben zugeordnet. Und gerade wir als Kulturpolitiker*innen geraten – spätestens bei der Rechtfertigung der Billigung von Haushaltsmitteln zur Kunstförderung – in Versuchung, dies mit der Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch Künstler*innen zu erklären. Doch wie frei kann eine so „legitimierte“ Kunst überhaupt noch sein?
Seit dem 19. Jahrhundert ist die Redewendung „l´art pour l´art“ geläufig. Sie beschreibt eine „Kunst um ihrer selbst willen“. Im deutschen Sprachraum war unter anderem der aus Bingen stammende Lyriker Stefan George ein Verfechter dieses Kunstverständnisses. Und wenn man die lateinische „Übersetzung“ dieser Maxime „ars gratia artis“ wählt, so stößt man auf sie an unvermuteter Stelle – nämlich dem Spruchband um den brüllenden Löwen im Vorspann der MGM-Filme aus der „Goldenen Ära“ Hollywoods.
Wenn schon ein am kommerziellen Erfolg seiner Filmkunst ausgerichteter Studio-Boss ein Motto wählt, das für eine Kunst frei von jeglichen Aufträgen steht, dann brauche ich bei der Frage nach der Angemessenheit von Kulturförderung sicherlich auch nicht nach aufgabenbezogenen Rechtfertigungsgründen zu suchen – erst recht nicht als Liberale.
Das Freiheitsverständnis des Liberalismus ist naturgemäß mit einer Kunst, der wie auch immer berechtigte gesellschaftliche Aufgaben zugeordnet werden, schlichtweg unvereinbar. Für jeden, der in einer wirklich freien Gesellschaft leben will, kann die Kunstfreiheit daher kein Auslaufmodell sein, sondern eine selbstverständliche Notwendigkeit.