Allmählich wird wohl allen klar, dass das laufende Schuljahr kein normales sein kann. Und das gilt nicht nur für die Ausbalancierung zwischen Präsenz-Unterricht und Home-Schooling. Auch die aktuell gültigen Lehrpläne können nicht in vollem Umfang abgearbeitet werden. Doch wo können und dürfen überhaupt Abstriche gemacht werden, ohne dass dieses „Corona-Schuljahr“ zum Total-Ausfall wird?
Vom Bildungsministerium wurde dazu bisher keine verbindliche Aussage getroffen. Die Entscheidung darüber ins Ermessen der jeweiligen Schule beziehungsweise der Lehrkräfte zu stellen, kann aber auch nicht die Lösung sein.
Es gibt „Regionale Fachberater“ (ich selbst war übrigens ein solcher für das Fach Sozialkunde) und „Fachdidaktische Kommissionen“. Diese müssten schleunigst mit der Aufgabe betraut werden, Vorschläge für die jeweiligen Fächer zu unterbreiten. Was ist verzichtbar – und was ist unverzichtbar?
Nur so kann es zumindest eine landeseinheitliche Regelung geben – wenn schon der Föderalismus ein bundeseinheitliches Vorgehen illusorisch erscheinen lässt.