Als Schulleiterin hatte ich das Glück, meine Funktion in einem Neubau ausüben zu können. Er war unter Berücksichtigung der Anforderungen der Schulbaurichtlinie geplant und errichtet worden. Leitgedanke einer solchen Richtlinie ist die Erkenntnis, dass der Lernerfolg von Schüler*innen nicht unwesentlich von den räumlichen Gegebenheiten am Lernort beeinflusst wird.
Der Lernort Schule muss aber auch die Umsetzung veränderter Anforderungen ermöglichen – wie beispielsweise Digitalisierung oder Inklusion. Schulbaurichtlinien müssen daher diesen veränderten Anforderungen angepasst werden. Dies hatte sich die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz auch in ihrem 2016 geschlossenen Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Nun neigt sich die 17. Wahlperiode des Landtags bereits ihrem Ende zu – und die versprochene neue Schulbaurichtlinie lässt noch immer auf sich warten.
Ich richtete daher heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung und bat darin um Auskunft über den aktuellen Stand der Ausarbeitung der neuen Vorgaben. Diese Informationen sind schließlich eminent wichtig für jeden Schulträger, der Erweiterungs- und/oder Neubaumaßnahmen plant. Denn die Einhaltung der in den Richtlinien gemachten Vorgaben ist Voraussetzung für Fördermittel vom Land – und ohne die können Schulbauprojekte kaum realisiert werden.