Heute bestätigte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz den Eingang meiner Organklage gegen meinen Ausschluss aus der FDP-Landtagsfraktion.
Als sich zu Beginn dieser Legislaturperiode die Fraktion formierte, wurde ich zu deren stellvertretenden Vorsitzenden und zu deren bildungspolitischen Sprecherin gewählt. Mit dem Slogan „Beste Bildung“ hatte sich die FDP zur Wahl gestellt – und der bildungspolitische Teil des Wahlprogramms war in wesentlichen Teilen von mir ausgearbeitet worden. Mit fast vier Jahrzehnten Berufserfahrung im Schulwesen verfügte ich über die fachliche Kompetenz für eine Legislaturperiode, in der nur allzu oft bildungspolitische Themen die Schlagzeilen beherrschten: Schließung kleiner Grundschulen, Kita-Novelle, Unterrichtsversorgung – um nur einige zu nennen. Dabei interpretierte ich meine Rolle als Abgeordnete nicht als die einer bloßen Beifallsspenderin für alle Entscheidungen der Exekutive.
So „wagte“ ich es, am Ende eines Debattenbeitrags zur Unterrichtsversorgung auf-zuzeigen, dass auf längere Sicht eine Lehrerversorgung mit 105 % eine wirksame Maßnahme zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls sein könne. Meine Fraktions-kolleg*innen hatten aber offenbar kein Interesse daran, bei mir nachzufragen, was es denn mit strukturellem und temporärem Unterrichtsausfall auf sich hat und wie Statistiken zum Unterrichtsausfall überhaupt entstehen. Für sie bedeutete allein schon der Hinweis auf eine Forderung, mit der die FDP in den Wahlkampf gegangen war (105 % Lehrerversorgung) einen Affront gegenüber der zuständigen Ministerin.
Als ich dann auch noch die „Unverschämtheit“ besaß, in einer Ausschusssitzung zu fragen, ob denn das Beamtenrecht genügend Möglichkeiten zur Sanktionierung sexuell übergriffig gewordener Lehrkräfte biete, zeigten meiner Fraktionskolleg*innen sich nicht an den Fakten interessiert, die Hintergrund meiner Frage waren. Sie unterstellten mir vielmehr, ich hätte Lehrer*innen unter Generalverdacht gestellt und der Regierung „Staatsversagen“ vorgeworfen. Selbst der Verdacht wurde gestreut, ich hätte solche mir aus meiner Zeit als Schulleiterin bekannten Fälle nicht der Schulaufsicht gemeldet. Dabei handelte es sich lediglich um zwei Fälle, die der ADD von mir gemeldet worden und damit dort auch bekannt waren.
Nach dem Motto „Was interessieren uns Fakten, wenn wir eine Meinung haben“ wurde dann mein Ausschluss aus der FDP-Landtagsfraktion betrieben.
Schweigen zu diesen „Argumenten“ wäre einer Zustimmung gleichgekommen. Ich finde das Vorgehen meiner – nun ehemaligen – Fraktionskolleg*innen als in der Sache unangemessen und von Willkür bestimmt. Viele Menschen – innerhalb und außerhalb der FDP – sehen dies ebenso.
Der Weg zum Verfassungsgerichtshof ist für mich also der logische Schritt, den ich mir und den Menschen, die mich 2016 in den Landtag gewählt haben, schuldig bin.