Wohl jeder Bauherr kann von den Tücken der bei seinem Vorhaben zu berücksichtigenden Anforderungen ein Lied singen. Der Schulbau macht da keine Ausnahme. Hier sind vor allem die Schulbaurichtlinien des Landes zu beachten. Deren Neufassung ist noch immer nicht verabschiedet. Und wie ich heute aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 17/12267) entnehmen konnte, sind die Arbeiten daran noch immer nicht abgeschlossen.
Auf den ersten Blick ist das natürlich ein Ärgernis – nicht nur für die Schulträger. Aber vielleicht bietet sich ja jetzt die Gelegenheit, nicht nur den Aspekten unterschiedlicher „Lernsettings“ (O-Ton Bildungsministerium) Rechnung zu tragen. Auch der Umgang mit dem Corona-Virus erfordert bauliche Gegebenheiten, die nach der augenblicklichen Rechtslage schwer zu realisieren sind.
Oder wie sollen Lehrkräfte zum Beispiel mit den Fenstern, die den Unfallverhütungs-vorschriften entsprechen, das aus virologischer Sicht notwendige Stoßlüften realisieren?