„Schule gegen sexuelle Gewalt“ ist der Titel eines der Flyer, mit denen der Arbeitsstab des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ Johannes-Wilhelm Rörig auf ein Thema aufmerksam machen will, das auch mich intensiv beschäftigt. Und so freute ich mich, dass ich mich heute mit ihm in seinem Berliner Büro zu einem langen und intensiven Meinungsaustausch treffen konnte.
Besonders Punkt IV („Personalverantwortung“) des Flyers zeigt klar auf, dass Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt an einer Schule „Chefsache“ sind. Wörtlich heißt es dort „… die Leitung kann ihre Personalverantwortung schon bei Einstellungen entsprechend nutzen …“.
Dass diese Möglichkeiten nicht uneingeschränkt bestehen, führt allerdings die Praxis z.B. bei der Versetzung sexuell übergriffig gewordener verbeamteter Lehrkräfte drastisch vor Augen. Schon nach relativ kurzer Zeit werden – abhängig von der Schwere des Vergehens – entsprechende Eintragungen in der Personalakte des Betreffenden gelöscht. Dieses Verwertungsverbot bindet der Schulleitung die Hände. Im schlimmsten Fall erlangt sie noch nicht einmal Kenntnis von der Vorgeschichte der betreffenden Lehrkraft.
Als ich es als Landtagsabgeordnete „wagte“, in einer Sitzung eines Landtagsausschusses die Bitte um eine Darlegung der diesbezüglichen Rechtslage zu äußern, wurde dies von meiner Fraktion zum Anlass für den Ausschluss aus ihren Reihen genommen.
Offenbar tut man sich in unserer Gesellschaft immer noch schwer mit der richtigen Balance zwischen Täter- und Opferschutz. Es gibt also noch viel zu tun. Johannes-Wilhelm Rörig arbeitet daran – und ich werde ihn im Rahmen meiner Möglichkeiten dabei unterstützen.