Diese Telefonnummer sollten Sie sich gut merken. Denn unter dieser Nummer erreichen Sie ab 01. Oktober die Stelle, die Ihnen als „Ärztliche Bereitschaftspraxis Ingelheim“ vertraut ist. Geschlossen wird die Einrichtung also vorerst nicht – aber sie ist dann keine „Arzt-Praxis“ im hergebrachten Sinn mehr, die Patient*innen am Wochenende im Notfall aufsuchen können. Vielmehr wird am anderen Ende der Leitung nach telefonischer Darlegung der Beschwerden der Anrufer entschieden, wie weiter zu verfahren ist.
Das also ist die Quintessenz dessen, was die Kassenärztliche Vereinigung (KV) heute in der Sitzung des Kreistags Mainz-Bingen als „Reform“ vorstellte. Dass es sich hierbei um eine Verbesserung im Interesse der Patient*innen handelt – davon konnte mich die KV nicht überzeugen. Und dass man bei der KV die Resolutionen der politischen Gremien als Ausdruck von „Aufgeregtheiten“ wertet, hinterlässt bei mir einen unangenehmen Beigeschmack. Wie weit haben sich hier die „Halbgötter in Weiß“ bereits vom Geist des Hippokrates entfernt …
Nun ja – in Deutschland legen die Ärzte ohnehin keinen „hippokratischen Eid“ ab. Sie werden mit ihrer Approbation auf die Berufsordnung der Ärztekammer verpflichtet.