Künftig mehr Transparenz?

Bild: pixabay
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Nicht alle Lehrkräfte sind Engel. Auch sie sind nicht frei von Fehlern. Und manche begehen unentschuldbare Verfehlungen im Umgang mit ihren Schutzbefohlenen. Eine denkbare dienstrechtliche Konsequenz ist das, was man gemeinhin als „Straf-versetzung“ bezeichnet. Dabei wäre es für die Leitung der Einrichtung, zu der eine solche „Strafversetzung“ erfolgt, enorm wichtig zu wissen, welcher Art die Verfehlungen des/der Betreffenden waren – um nicht erneuten Verfehlungen ähnlicher Art Vorschub zu leisten. Dies gilt in ganz besonderem Maße für den sensiblen Bereich sexueller Übergriffigkeiten gegenüber Schüler*innen. Das Verschweigen solcher Tatsachen ist sicher alles andere als eine geeignete Präventionsmaßnahme.

Als ich im letzten Jahr in der Sitzung eines Landtagsausschusses diese Praxis des Verschweigens kritisch hinterfragte, brachte ich offenbar einen Stein ins Rollen – so auch in meiner eigenen FDP-Landtagsfraktion. Statt mir in dieser Sache den Rücken zu stärken, zog sie es vor, mich als unliebsame Fragestellerin aus ihren Reihen auszuschließen.

 

Dass man mit meinen Fragen auch anders umgehen kann, bewies die heutige Sitzung des Bildungsausschusses, bei der der von mir beispielhaft angeführte konkrete Fall nochmals zur Sprache kam. Sowohl die Schulaufsicht als auch das Ministerium bestätigten, dass dieser Fall „suboptimal“ (O-Ton) gelaufen sei. Noch wichtiger war aber die Zusage, in solchen Fällen künftig mehr Transparenz walten zu lassen.

 

Ein schöner Erfolg, für den ich allerdings einen hohen politischen Preis zahlen musste.