Im Plenum sprach ich heute zum neuen Hochschulgesetz (HochSchG - Drucksache 17/11430). Mit dem Gesetz werden viele gute Impulse auf dem Gebiet der Gleichberechtigung und auch Teilhabe gesetzt. Auch die verpflichtende Studienberatung begrüße ich. Jedoch ist diese nicht kostenneutral zu haben, da die Studienberatung eine zeitintensive Angelegenheit ist, für die die Hochschulen Personal benötigen.
Weiterhin müssen die Hochschulen gegenüber den Universitäten gestärkt werden. Dies kann mit dem Promotionsrecht für Hochschulen geschehen.