Nein die Unterzeichner des Bürgerbegehrens für eine Rheinquerung im Raum Bingen/Ingelheim waren nicht Bürger*innen, denen ihr Recht auf Reisefreiheit verweigert wurde. Es waren schlichtweg Menschen, die auf unkomplizierte Weise zwischen Rheinhessen und Rheingau pendeln wollten. Sei es beruflich – oder einfach nur so.
Immerhin wurde eine Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht. Wegen deren Stand hatte ich mich im Rahmen einer Kleinen Anfrage an das federführende rheinland-pfälzische Verkehrsministerium gewandt. Aus dessen heutiger Antwort war zu entnehmen, dass die denkbaren Linienführungen wohl in erheblichem Maß in den Lebensraum von Wasservögeln eingreifen würden – so zumindest die Meinung der Gutachter.
Die rechtliche Abschätzung, ob ein solches Projekt dennoch durchsetzbar sein kann, steht noch aus.