Mein Ausschluss aus der FDP-Landtagsfraktion im Februar hatte in der Öffentlichkeit für viel Aufsehen gesorgt. Und bis heute wird dieser Schritt meiner damaligen Fraktionskolleg*innen mit Unverständnis und Kopfschütteln quittiert. Ich hatte bereits damals erklärt, dass ich diesen Fraktionsausschluss nicht widerspruchslos hinnehmen würde. Über meinen Anwalt reichte ich daher vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Organklage ein. Heute kam es nun zur mündlichen Verhandlung in Koblenz.
Und dabei wurde zumindest schon einmal eines klargestellt:
„Die von der Antragstellerin ohne Absprache mit der Fraktion in die Öffentlichkeit getragenen Diskussionspunkte stehen nicht im Widerspruch zu den Grundüberzeugungen von Fraktion und Partei der FDP.“
Diese Feststellung traf übrigens der Rechtsvertreter der Fraktion in seiner Erwiderung auf die Klageschrift meines Anwalts.
Da drängt sich nun wirklich die Frage auf: Warum also dann der Rausschmiss?