Klage abgelehnt

Bild: pixabay
Bild: pixabay

Die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz hatte gezeigt, dass das Zerwürfnis zwischen mir und meinen ehemaligen Kolleg*innen der FDP-Landtagsfraktion tiefgehend ist. Mehrfach wurde das mit der Formulierung „Die Chemie stimmt nicht“ umschrieben. Das Gericht musste nun darüber befinden, ob es rechtens ist, wenn eine Fraktion ein Mitglied ausschließt – bloß weil zwischen den Beteiligten „die Chemie nicht mehr stimmt“.

Heute nun das Urteil: Ja – eine Fraktion darf das!

 

Ich muss diese Entscheidung akzeptieren.

 

Gleichwohl macht diese Rechtsauffassung des Gerichts es nicht nur mir – sondern allen Abgeordneten – nahezu unmöglich, ein von den Wähler*innen erteiltes Mandat wirklich „frei“ auszuüben – zumindest innerhalb einer Fraktion. In der Abwägung zwischen den berechtigten Interessen eines/einer Abgeordneten und der Fraktion, der er/sie angehört, hat das Gericht mit seinem Urteilsspruch den Handlungsspielraum des/der Abgeordneten in weitreichendem Maße eingeengt. Zu weit?