Totschweigen gilt nicht

Bild: pixabay
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Sexualisierte Gewalt kann Kindern und Jugendlichen überall widerfahren – in der Familie, in ihrer Freizeit – und auch in der Schule. Sie kann psychisch oder auch physisch erfolgen. Und die Betroffenen brauchen eine Anlaufstelle, an die sie sich in ihrer Notlage wenden können.

 

Dass eine solche in Rheinland-Pfalz etabliert wird, ist mir ein Herzensanliegen. Das brachte ich auch in der heutigen Landtagsdebatte noch einmal zum Ausdruck. In anderen Bundesländern hat man da schon Fakten geschaffen – wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Der dortige Jugendminister Joachim Stamp (FDP) setzte eine Anregung des Bundesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt um und schuf die Stelle eines entsprechenden Landesbeauftragten.

Im Vorfeld der Beratungen zum Landeshaushalt forderte ich alle Landtagsfraktionen schriftlich auf, sich für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Schaffung einer solchen Stelle auch in unserem Bundesland einzusetzen.

 

So könnten sie dem Bekenntnis zum Kindeswohl endlich Taten folgen lassen – über Parteigrenzen hinweg!