Der Entwurf des Koalitionsvertrags der Parteien, die auch künftig in Rheinland-Pfalz die Regierung bilden wollen, ist mit 183 Seiten eher eine sperrige Lektüre. Doch nachdem ich mich durch das Papier durchgearbeitet hatte, konnte ich zumindest in einem Punkt feststellen, dass meine Arbeit in der letzten Legislaturperiode Spuren hinterlassen hat.
Als ich am 23.01.2020 in einer öffentlichen Sitzung des Landtagsausschusses „Gleichstellung und Frauenförderung“ unter dem TOP „Schutz von Mädchen vor sexueller Gewalt“ zu fragen gewagt hatte, ob denn das Beamtenrecht einer angemessenen Sanktionierung sexuell übergriffig gewordener verbeamteter Lehrkräfte entgegenstünde, hatte ich damit in ein Wespennest gestochen. Diese Frage wurde offenbar nach dem Motto „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ als so schlimm empfunden, dass sie zu meinem Ausschluss aus der FDP-Landtagsfraktion führte.
Zwischenzeitlich haben diejenigen, die mich damals als vermeintliche Nestbeschmutzerin an den Pranger stellten, offenbar dazugelernt. Auch das öffentliche Echo auf die Vorgänge am Koblenz-Kolleg, die ich ebenfalls auf die Tagesordnung der Landespolitik brachte, führten wohl dazu, dass das Thema sexualisierte Gewalt von den Koalitionären nicht mehr länger als Tabu-Thema behandelt wird.
Auch wenn manche der gutgemeinten Absichtserklärungen nicht sonderlich konkret klingen mögen, so ist allein der Umstand, dass dieses Thema endlich in angemessener Form behandelt werden soll, bereits ein Fortschritt.
Wenn ich jetzt – wenige Tage vor dem offiziellen Ende meiner Zugehörigkeit zum rheinland-pfälzischen Landtag – auf diese fünf Jahre zurückblicke, dann bleibt die Erkenntnis, dass ich zumindest bei diesem heiklen Thema etwas Positives bewirken konnte – wenn auch um einen hohen persönlichen Preis