Nebeneinkünfte offenlegen

Bild: pixabay
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Wenn wir über Nebeneinkünfte von Kommunalpolitikerinnen und –politikern reden, dann reden wir dabei nicht um skandalöse Summen. Aber wir reden über Gelder, die diese Menschen zusätzlich auf ihrer Einnahmenseite verbuchen können. Und da fragt sich das Wahlvolk zu Recht, wofür dieses Geld fließt – und ob damit die Neutralität politischer Entscheidungen in Gefahr gerät.

 

Im Landtag von Rheinland-Pfalz haben wir in der letzten Legislaturperiode ein „Transparenzgesetz“ verabschiedet, das die Amtsträgerinnen und –träger verpflichtet, diese Nebeneinkünfte offenzulegen. Heute berichtete die Allgemeine Zeitung Mainz über das Ergebnis dieser Offenlegung. Selbst die kritischen Vertreter von „Transparency“ sehen in den Zahlen keinen Grund zum „Naserümpfen“. Das ist eine erfreuliche Meldung.

Dennoch ist dem Schreiber des Artikels zuzustimmen, wenn er ein Überdenken der Verflechtung von kommunalen Ämtern mit Positionen in Aufsichtsräten – etwa von regionalen Sparkassen – anmahnt.