Ganztag ja – aber wie?

Bild: pixabay
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In drei Jahren werden seine Eltern ihr Recht auf einen Grundschulplatz mit Ganztagsbetreuung einfordern. Dieser Anspruch basiert auf der Gesetzgebung von Bund und Land. Die Vorgaben sind also da – doch wie sollen die Schulträger vor Ort diese umsetzen?

 

Es steht wohl außer Frage, dass Ganztag im Grundschulalter nicht ganztägigen Unterricht beinhalten kann. Das würde die Kinder schlichtweg überfordern. Aber wie soll der Ganztag dann konkret gestaltet werden? Wo soll das notwendige Personal dafür herkommen? Und letztlich – wer soll das alles bezahlen?

 

Fragen über Fragen – auf die weder Bund noch Land bisher befriedigende Antworten gegeben haben. Doch genau diese Antworten braucht es jetzt!