Am 9. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz zur Stimm-abgabe für die Europawahl und die Kommunalwahlen aufgefordert. Da die Stimmzettel teils eine beachtliche Größe erreichen, ziehen es viele Wahl-berechtigte vor, per Briefwahl die Stimmabgabe vor zunehmen. So kann man – besonders wenn man von der Möglichkeit des Kumulierens und/oder Panaschierens Gebrauch machen will – Fehler vermeiden, die im Wahllokal möglich wären.
So machten es auch mein Mann und ich. Höchst erstaunt waren wir dann aber, als wir kurz nach Abschicken unserer ausgefüllten Stimmzettel in unserem Briefkasten erneute Briefwahlunterlagen vorfanden. Durch einen technischen Fehler waren unsere Wahlscheine aus dem „ersten Anlauf“ ungültig. Mit den vom Wahlamt zugesandten Unterlagen unternahmen wir also einen „zweiten Anlauf“.
Verbockt“ hatte das Ganze ein externer Dienstleister, der mit der Erstellung der Briefwahl-Unterlagen beauftragt worden war. Betroffen sind etliche Kommunen.
Beim Auszählen der Briefwahl dürften den Wahlhelfern etliche zusätzliche Schweißperlen auf der Stirn stehen. Hat das Wahlvolk nun wirklich ausschließlich die gültigen Unterlagen benutzt? Und auch für diejenigen, die ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben wollen, ist dieses Durcheinander alles andere als motivierend.
Wenn am Ende dann gar Menschen entnervt auf die Ausübung ihres Wahlrechts verzichten und ihre gesamten Briefwahlunterlagen (gültige wie ungültige) lieber komplett in den Papierkorb werfen, wäre der Demokratie ein Schaden zugefügt worden, der bei etwas mehr Sorgfalt wohl vermeidbar gewesen wäre …